Intrastat
7 Minuten

Intrastat einfach erklärt: Was Unternehmen wirklich wissen müssen!

Intrastat gehört zu den Themen, die im Alltag oft „mitlaufen“ – bis es plötzlich Probleme gibt.

Sie kennen das: die Statistiknummer fehlt, Angaben ob es sich um einen endgültigen Versand handelt oder nicht sind nicht da und wie die Ware versandt wurde, ist leider auch nicht angekommen. Felder wurden nicht gepflegt und es entsteht interner Abstimmungsaufwand, der vermeidbar wäre.

Dabei ist die Meldung gar nicht kompliziert, wenn man das Prinzip einmal verstanden hat.


Was ist Intrastat überhaupt?

Intrastat ist eine statistische Meldung über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Sie als Unternehmen sind verpflichtet, ihre innergemeinschaftlichen Warenbewegungen an das Statistische Bundesamt zu melden. Dies ist in der Verordnung (EU) Nr. 2019/2152 geregelt. Zusammen mit der EG-Verordnung 1982/2004 werden die unionsweite handelsstatische Erfassung und auch Mindeststandards geregelt.

Wichtig:
Intrastat hat nichts mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zu tun – auch wenn die Daten teilweise ähnlich sind.


Wer muss Intrastat melden?

Sie sind als Unternehmen meldepflichtig, wenn Sie bestimmte Wertgrenzen überschreiten. Wenn Sie meldepflichtig sind, müssen Sie Versendungen (Warenausgänge in EU-Länder), Eingänge (Wareneingänge aus EU-Ländern), Direktlieferungen (z. B. Streckengeschäfte innerhalb der EU) melden.

Die genauen Schwellenwerte werden jährlich festgelegt. Wird die Grenze überschritten, besteht Meldepflicht ab dem folgenden Jahr.


Was wird gemeldet?

Monatlich gemeldet werden physische Warenbewegungen, Retouren, sowie Warenverbringungen zwischen EU-Mitgliedstaaten (auch ohne Eigentumsübertragung). Auch die Lieferungen von Ihrem deutschen Lagerstandort an einen EU-Lagerstandort sind damit inbegriffen. Dienstleistungen sind von der Meldung ausgenommen.

Typische Angaben für die Intrastatmeldung sind Warennummer (Zolltarifnummer), Warenwert, Menge / Gewicht / Einheit, Ursprungsland, Bestimmungsland und die Art des Geschäfts (z. B. Verkauf, Rücksendung).


Intrastat in Business Central (Praxisblick)

Gerade im ERP-System entstehen viele Probleme nicht erst bei der Meldung selbst, sondern bereits in den Stammdaten und Prozessen. Wenn beispielsweise Warennummern falsch gepflegt sind, Waren und Dienstleistungen nicht sauber getrennt werden oder Länder- und Regionscodes fehlerhaft hinterlegt sind, wirkt sich das direkt auf die Qualität der Intrastatmeldung aus. Auch fehlende Kennzeichnungen zur Intrastatpflicht führen häufig dazu, dass relevante Bewegungen gar nicht erst berücksichtigt werden.

Besonders kritisch wird es bei Mengenumrechnungen: Fehlen diese oder sind sie falsch eingerichtet, kann es schnell zu Rückfragen oder Ablehnungen durch das Statistische Bundesamt kommen. Die Folge sind manuelle Nacharbeiten, zusätzlicher Aufwand und im schlimmsten Fall fehlerhafte Meldungen. Deshalb lohnt es sich, die zugrunde liegenden Prozesse und Stammdaten regelmäßig zu prüfen – nicht erst dann, die Meldedatei bereits abgelehnt wurde.

Wenn Ihre Datenbasis nicht stimmt, wird Ihre Intrastat-Meldung automatisch fehlerhaft.

Wichtig ist außerdem:
Business Central benötigt für die Intrastat-Meldung entsprechende Artikelposten. Werden für den jeweiligen Geschäftsprozess keine Artikelposten erzeugt, wird die Intrastat-Meldung nicht automatisch befüllt.


Tipps für einen stabilen Prozess

Was können Sie also vorbereiten, um einen stabilen Prozess zu erreichen, ohne hinter fehlenden Informationen herrennen zu müssen?

Pflegen Sie Ihre Warennummern zentral und prüfen diese regelmäßig. Das statistische Bundesamt ändert diese von Zeit zu Zeit, daher lohnt sich immer einen Blick darauf zu haben. Sie müssen klare Regeln für Retouren und Gutschriften definieren. Nutzen Sie die Vorbelegungsmöglichkeit von Feldern im Debitor / Kreditor, um den Verkaufs- und Einkaufsprozess zu unterstützen. Definieren Sie Pflichtfelder – je mehr in den Belegen eingegeben werden muss, um so weniger Nacharbeit haben Sie. Kontrollieren Sie die Intrastatauswertung regelmäßig. Gerade bei Neueinführung dieser lohnt sich der Blick auf die Auswertung auch mitten im Monat. Legen Sie die Verantwortlichkeiten fest, also wer die Daten prüft und wer diese meldet


Unser Fazit

Intrastat ist keine Zauberei – aber ein typisches „Detailthema“, das schnell Probleme macht, wenn man es nebenbei laufen lässt.

Wer saubere Stammdaten und klare Prozesse hat, spart sich Rückfragen, Korrekturen und unnötigen Stress.

Wenn die Intrastat derzeit irgendwie nebenbei läuft, lohnt sich eine strukturierte Überprüfung. Der Aufwand ist überschaubar – der Nutzen groß.

Sie sind im kommenden Jahr zur Intrastat verpflichtet und benötigen Unterstützung?


Über die Autorin

Sabine Wigges · FUNCTIONAL LEAD CONSULTANT

Platz für Deine Kommentare

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
Nach oben scrollen

Entdecke mehr von PROTAKT Projekte und Business Software AG

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen