
Zwischen gesetzlicher Pflicht und freiwilliger Transparenz: Die KI-Kennzeichnungspflicht
ChatGPT, Claude, Perplexity, Copilot und Gemini sind nur Beispiele der aus den aus dem Alltag nicht mehr wegzudenkenden KI-Tools. Jeder kennt sie und für viele ist die KI-Nutzung im Alltag zu einer reinen Routine geworden.
Laut einer aktuellen Studie des Digitalverbands Bitkom nutzt bereits jede*r Dritte KI mindestens einmal pro Woche, 15% der Befragten gaben sogar an, die künstliche Intelligenz täglich zu befragen. Besonders im Arbeitskontext hat der Einsatz von KI an Einsatz gewonnen. Knapp die Hälfte der erwerbstätigen Personen nutzen KI während der Zeit auf der Arbeit.
Sie möchten selbst einen Blick auf diese Studie werfen? Dann schauen Sie doch gerne hier nach!
Die rasende Entwicklung von KI-Tools
Die intensive Nutzung von KI sorgt dafür, dass sich die entsprechenden Tools nicht zuletzt aufgrund der ungeheuren Datenmenge, mit der sie täglich gefüttert werden, in einer rasenden Geschwindigkeit weiterentwickeln. Die Tools erhalten fortlaufend Updates und werden immer leistungsfähiger. Schauen wir uns dort beispielsweise ChatGPT an. Obwohl es ein grundlegend kostenlos nutzbares Tool ist, ist selbst dort mittlerweile die Bildgenerierung enorm stark. Und das bei einer Anwendung, die eher auf die textliche Unterstützung ausgelegt ist. Spezielle KI-Software zum Generieren von Bildern und Videos ist noch um einige Längen stärker. Und wenn ich ehrlich bin: Selbst für einen „digital Native“ wie mich wird es an manchen Stellen immer schwieriger, KI-Inhalte von menschengemachten Medien zu unterscheiden. Die KI macht immer weniger Fehler in Bildern und Videos. Wo vorher die Person im Bild vielleicht noch sechs statt fünf Finger hatte oder der Hintergrund einem Pixelsalat glich, werden solche Fehler als Unterscheidungshilfe zwischen Realität und KI immer seltener.
Da stellt sich Ihnen vielleicht auch die gleiche Frage wie mir: Wie soll man dann noch zwischen generierten und echten authentischen Inhalten unterscheiden? Je besser eine KI wird und je schwieriger die Unterscheidung zwischen künstlicher und menschlicher Intelligenz ist, umso wichtiger wird es, generierte Inhalte als solche kenntlich zu machen. Und genau dort setzt jetzt die europäische Kommission mit dem sogenannten „AI Act“ an. In Kraft getreten ist dieser am 01. August diesen Jahres.
Die Kennzeichnungspflicht der europäischen Kommission
Grundlegend verpflichtet diese neue Gesetzgebung zur Kennzeichnung von KI-Inhalten im Bereich der öffentlichen Informationsbereitstellung, bei KI-Chatbots oder anderen KI-Systemen. Eingesetzt werden kann KI dabei zum Beispiel bei der Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung. Dies kann beispielsweise bei Callcentern der Fall sein, wenn die Stimme mithilfe einer KI analysiert wird, um die Emotionen des angerufenen Kunden aus der Stimme abzuleiten. Die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten besteht also insbesondere im Bereich des öffentlichen Interesses und bei einer zu großen Verwechslungsgefahr mit realen Personen.
Daher ist diese Kennzeichnung besonders bei Bild- Video- und Audiomedien relevant. In diesem Bereich kann es durch den Missbrauch von KI zur Entstehung von Deepfakes kommen. Das trifft nicht nur auf gefakte Politikervideos zu, sondern auch auf generierte Werbemedien oder sonstige Inhalte, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Personen, Orten, Gegenständen, Einrichtungen oder Ereignissen entstehen kann. Dabei müssen es auch nicht unbedingt bereits existierende Personen oder Ähnliches sein, es reicht schon, wenn der generierte Inhalt so echt aussieht, dass ein User ihn als echt wahrnimmt und dadurch in die Irre geführt wird.
Die Regulatorik im Bereich der Texterstellung ist dahingehend etwas weniger streng. Hier nennt die europäische Kommission ganz klar die Einschränkung, dass zunächst nur Texte, die ohne vorherige menschliche Überprüfung und redaktionelle Überarbeitung veröffentlicht wurden, dieser Kennzeichnungspflicht unterliegen. Und vor allem gilt hier die Kennzeichnungspflicht im ersten Schritt auch nur für Institutionen im Bereich des öffentlichen Interesses, wie beispielsweise dem Gesundheitswesen oder rechtlichen Inhalten.
Warum eine Kennzeichnung auch ohne Pflicht Sinn ergibt
Auch als Unternehmen, das KI zur Erstellung von Marketing- und Infomaterialien zu eigenen Produkten und Dienstleistungen erstellt, kann eine KI-Kennzeichnung durchaus sinnvoll sein. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber obwohl die gängigen KI-Tools immer stärker werden, habe ich trotzdem immer das Gefühl, es einem Text anzumerken, wenn dieser von einer künstlichen Intelligenz verfasst wurde. Und natürlich, gerade im Marketingbereich kann bei der Texterstellung viel Zeit eingespart werden, wenn sie mithilfe von KI erstellt werden. “Garbage in – Garbage out”. Wer gut promptet, bekommt für gewöhnlich auch gute Ergebnisse. Aber einen KI-generierten Text als einen handgeschriebenen Text zu präsentieren, hat für mich einen faden Beigeschmack. Was uns zu dem Punkt bringt, weshalb auch für nicht betroffene Unternehmen eine Kennzeichnung der Inhalte gewinnbringend sein kann: Transparenz.
Dass Texte mit KI aufgebaut, geschrieben oder überarbeitet werden ist zumindest in meinem Dunstkreis schon fast gang und gäbe. KI-Texte sind auch per se nicht schlecht. Doch kommt es, wie ich finde, auf die Darstellung an. Im Grunde genommen erstellt eine KI Texte auf Grundlage von bereits bestehenden Daten, die sie aus speziell eingegebenen oder im Internet öffentlich verfügbaren Materialien zieht. Es scheint also nur fair, zu kennzeichnen, wenn ein Text nicht der eigenen Feder entstammt. Damit wird Transparenz geschaffen. Einen Text zu lesen, der anhand des Schreibstils offensichtlich von einer KI geschrieben wurde, am Ende des Textes aber ein Bild eines Mitarbeitenden des Unternehmens zu sehen, der diesen Artikel verantwortet, passt nicht zusammen. Eine transparente Darstellung der Entstehung eines Textes fördert Vertrauen und macht Authentizität sichtbar.
Wie gehen wir bei PROTAKT damit um?
Wir bei PROTAKT bieten weder eigene KI-Bots an, noch planen wir, Deepfakes zu veröffentlichen. Und trotzdem verwenden auch wir KI. Unsere Expert*innen sind Entwickler und Functionals mit einem gut gefüllten Wissensschatz und einem noch besser gefüllten Zeitplan. Dort können ChatGPT, Copilot und Co. oftmals helfen, das vorhandene Know-How zeitsparend in die richtige textliche Struktur zu bringen. Auch unsere #PROTAKTVoices auf LinkedIn setzen die kleinen Helferlein zur Optimierung und Erstellung ihrer Texte oder Grafiken ein. Aber all unsere Texte haben eines gemeinsam: Sie werden nicht ohne menschliche Überprüfung und, wenn nötig, redaktionelle Überarbeitung veröffentlicht. Für unseren Blog haben wir ein Redaktionsteam (dem auch ich angehöre) und für unsere Voices haben wir interne Kriterien zur Kennzeichnung der KI-Nutzung festgelegt. Ja, wir sind nicht von möglichen Sanktionen betroffen. Aber trotzdem möchten wir Ihnen als Lesende transparent vermitteln, wie und durch wen unsere Texte entstanden sind. Dementsprechend haben wir uns dafür entschieden, unsere Texte und erstellten Grafiken in drei Kategorien einzuteilen: “Generiert”, “modifiziert” und “ohne KI”.
Für alle drei Kategorien haben wir entsprechende Labels entwickelt, anhand derer Sie die Texte direkt einordnen können.
Das “Generiert”-Label zeigt an, ob ein Text oder eine Grafik gänzlich von einer künstlichen Intelligenz verfasst und ohne weitere Überprüfung oder Überarbeitung hochgeladen wurde.
“Modifiziert” bedeutet bei uns, dass bei der Erstellung und Schaffung der Textgrundlage oder Grafik KI unterstützt hat, es aber eine eindeutige Überprüfung durch die Autor*innen und gegebenenfalls eine Überarbeitung durch unser Team gab.
Die Kategorie “ohne KI” hält, was sie verspricht: Hier wurde der Inhalt in Eigenarbeit verfasst und überarbeitet.
Im Hinblick auf unsere fachliche Expertise und Kompetenz spielt jedoch die Art der Texterstellung keine Rolle. Bei unseren Inhalten können Sie sich sicher sein: Das bereitgestellte Know-How und das Fachwissen unsererseits entstammt stets den Köpfen unseres Teams. Die künstliche Intelligenz dient bei uns als Unterstützung der Prozesse, nicht als Ersatz. Eine KI kennt keine Erfahrungen. Sie kennt rationale und strukturierte Vorgänge, kann Lösungen aufgrund einer bestehenden Datenbasis vorschlagen und Anweisungen befolgen. Aber sie begleitet nicht schon seit Jahren ein Kundenprojekt, in dem nicht immer alles nach Plan verläuft. In dem sich Anforderungen, Strukturen und Gegebenheiten ändern. Sie kennt reine Informationen, kann sie vielleicht mit anderen Informationen verknüpfen, aber weiß nicht, dass die rational sinnvollste Vorgehensweise nicht immer die beste ist. Unsere Kolleg*innen wissen das. Eine KI kann keine menschlichen Erfahrungen, keine komplexen Gedankengänge und auch nicht unbedingt flexible neue Lösungsansätze ersetzen.
Unser Fazit
Der Einzug der KI verändert unsere Prozesse, Arbeitsweise und Effizienz. Aber sie macht auch deutlich, wie wichtig von Menschen erstellte Inhalte, Fachwissen und Transparenz sind. Vielleicht sogar wichtiger denn je. Mit den entsprechenden Tools kann heutzutage jede Information im Internet abgerufen und auf Knopfdruck verfügbar gemacht werden. Aus bereits bestehenden Inhalten können “neue” Inhalte kreiert werden. Es ging nie schneller, ein Bild, ein Video oder einen Text erstellen zu lassen, ohne grundlegend viel Zeit und Arbeit investieren zu müssen.
Die Arbeit dann aber als eine eigene zu verkaufen, da möchte der AI Act entgegenwirken. Ein gefaktes Bild oder ein Text mit Fehlinformationen kann weitreichende Folgen haben. Es können sich Meinungen aufgrund von falschen Datengrundlagen gebildet werden. Und wenn keine Person dahintersteht, die diese Inhalte zu verantworten hat, gibt es niemanden, der zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die KI-Kennzeichnungspflicht soll also Transparenz schaffen und einer Verbreitung von Fehlinformationen oder dem Missbrauch von KI entgegenwirken. Wie würden Sie sich fühlen, wenn plötzlich ein Video von Ihnen im Internet kursiert, dass Sie gar nicht aufgenommen haben, sondern welches von einer KI erstellt wurde? Genau solchen Aktionen wirkt der AI Act entgegen, gerade in Bezug auf meinungsbildende Inhalte und Deepfakes.
Aber auch ohne gesetzliche Kennzeichnungspflicht bleibt die Frage, wie verantwortungsvoll mit dem Einsatz von KI umgegangen wird. Selbst wenn ein Unternehmen wie wir bei PROTAKT nicht unter die Verpflichtung der Kennzeichnung fallen, so möchten wir Ihnen gegenüber trotzdem transparent auftreten. Uns ist es wichtig, dass Sie nachvollziehen können, woher die Informationen, die Sie gerade lesen oder sehen, eigentlich kommen. Mit der transparenten Darstellung unserer Inhalte möchten wir Ihnen deutlich machen, dass wir einen bewussten Umgang mit künstlicher Intelligenz pflegen. Wir sehen sie als das, was sie ist: Eine Unterstützung im vollgepackten Arbeitsalltag und ein Tool zur Steigerung der Effizienz. Sie ist kein Ersatz für menschliche Erfahrungen oder Expertise. Hinter jedem Text, jedem Bild, jeder Grafik und jeder Tonspur steht am Ende immer noch ein Mitglied oder ein Team von PROTAKT. Egal, ob Webseite, Blog oder Social-Media-Post.
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Über die Autorin
Katharina Falkenstein · MARKETING
Schon immer begeistert von Sprache, Kommunikation und kreativen Ideen habe ich meinen Platz im Marketing gefunden. Seit September 2023 unterstütze ich als duale Studentin das Marketing-Team von PROTAKT und sammle parallel wertvolle Erfahrungen im BWL-Studium.
Hier bei PROTAKT beschäftige ich mich intensiv mit unseren Lösungen und Dienstleistungen, betreue unseren Blog und behalte Website- sowie Social-Media-Themen im Blick. Dabei lerne ich jeden Tag Neues dazu und teile dieses Wissen gerne in verständlichen und praxisnahen Beiträgen.

